Rahmen
Beratung zu AG- und GmbH-Gründungen in der Türkei, Gesellschafterstruktur, Satzung und Governance. Gemeinsame Bewertung von Holding- oder Operativgesellschaften im Ausland und Ihres intrakonzernlichen Vertragswerks.
Wir weisen im Rahmen der Gesetze den Weg zu Strukturen im Einklang mit ausländischen Investitions- und Anreizregimen.
Leistungsschwerpunkte
- Wahl der Rechtsform und Gestaltung der Beteiligungsstruktur
- Gründungsunterlagen und Handelsregisterverfahren in der Türkei
- Satzung sowie Regelungen zu Gesellschaftern und Vorstand
- Auslandsgründungen und konzerninterne Beziehungsverträge
- Beratung zu ausländischem Investitionsrecht und Genehmigungsverfahren
- Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Kapitalstrukturierung
Unsere Unterstützung in diesem Bereich
Wir fassen Vorbereitung vor der Gründung und Compliance nach der Eintragung als Einheit auf.
Erstprüfung
Rechtliche Zusammenfassung von Geschäftszweck, Partnerprofil und Zielmarkt.
Strategie
Fahrplan zu Rechtsform, Kapital und auslandsbezogener Struktur.
Anträge & Verfahrensführung
Koordination von Notar, Handelsregister und Auslandsvertretung.
Verträge & Schriftsätze
Erstellung von Satzung sowie Gesellschafts- und Dienstleistungsverträgen.
Streitbeilegung
Beratung bei Gesellschafterkonflikten und Corporate Governance.
Beratung & Vertretung
Rechtliche Begleitung für inländische und ausländische Investoren während und nach der Gründung.
Für wen geeignet
- Unternehmer und Investoren bei Neugründungen
- Juristische Personen mit Investitionsplänen in die Türkei aus dem Ausland
- Konzernunternehmen und multinationale Strukturen
Benötigen Sie in diesem Bereich rechtliche Unterstützung?
Kontaktieren Sie das Team von KYA Rechtsanwälte, um eine erste Einschätzung Ihres Anliegens zu vereinbaren.
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